BAAK DGUV

In der DGUV Regel 112-191 (bisher BGR 191) ist die Nutzung von orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhen und die individuelle Zurichtung von Sicherheitsschuhen seit Januar 2007 eindeutig geregelt. Die bis dahin oft übliche Vorgehensweise, private Einlagen in Sicherheitsschuhen zu tragen, ist demzufolge nicht mehr zulässig. Im Wesentlichen schreibt die DGUV Regel 112-191 vor, dass jede Veränderung an einem Sicherheitsschuh die sicherheitsrelevanten Merkmale nicht beeinträchtigen darf und als komplettes System geprüft werden muss. Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut, das für die Zertifizierung von Sicherheitsschuhen akkreditiert sein muss, durchgeführt werden.
Gemeinsam mit unseren Orthopädie-Partnern stellt Baak sicher, dass die häufigsten orthopädischen Anpassungen (Einlagenversorgung oder Schuhzurichtungen) bei vielen Baak-Sicherheitsschuhen möglich und als System zertifiziert sind. So ist gewährleistet, dass diese Baak-Sicherheitsschuhe auch nach der orthopädischen Veränderung weiterhin die EN ISO 20345 erfüllen und dem Träger den gleichen Schutz bieten wie zuvor.

Für Österreich gilt anstatt der DGUV Regel 112-191 die ÖNorm Z 1259. Diese unterscheidet sich zur deutschen Norm DGUV Regel 112-191 jedoch nur in zwei Punkten. 1. Die Schuhe müssen nach EN ISO 20345 die höchste Rutschhemmungskategorie SRC erfüllen. 2. Es dürfen keine ¾-Einlagen verwendet werden. Alle Baak-zertifizierten orthopädischen Einlegesohlen sind ganze Einlagen. Somit ist für den österreichischen Markt die Rutschhemmungskategorie alleiniges Unterscheidungsmerkmal. Die meisten Baak-Sicherheitsschuhe erfüllen die höchste Rutschhemmungskategorie SRC. In der Baak - DGUV Regel 112-191 - Übersicht ist angegeben, ob die jeweiligen Baak-Sicherheitsschuhe auch der entsprechenden österreichischen Norm entsprechen.


Ihr Weg zur orthopädischen Einlage

Zusammen mit unseren Partnern, Fa. Springer und Fa. Wurzlbauer bieten wir eine orthopädische Einlagenversorgung an, die folgendes sicherstellt:
Problemlösung der individuellen orthopädischen Bedürfnisse sowie Vermeidung und Linderung der Schmerzen durch Fehlstellungen, wie z.B. Knick-, Senk-, Spreiz- oder Hohlfuß.
Zeitsparende Abwicklung bei Ihrem Orthopädie-Schuhmacher vor Ort. Jeder Orthopädie-Schuhmacher kann die Einlagenrohlinge direkt bei der Fa. Springer oder Wurzlbauer beziehen. Diese werden dann entsprechend der vom Arzt ausgestellten Bescheinigung bearbeitet und den individuellen Anforderungen des Trägers angepasst.

Die Vorgehensweise in der Praxis sieht wie folgt aus:

  1. Gehen Sie mit Ihrem, nach DGUV Regel 112-191 zertifizierten Baak Sicherheitsschuh, und Ihrem Rezept zum Orthopädie-Schuhmacher oder Sanitätshaus Ihrer Wahl.
  2. Entsprechend Ihres Rezeptes bestellt der Orthopädie-Schuhmacher die richtige Einlage für Sie. Jeder Orthopädie-Schuhmacher darf ausschließlich Einlagenrohlinge verwenden, die für Ihren Baak Sicherheitsschuh zertifiziert sind:
    • Fußbett Basic AS und Fußbett Comfort AS der Firma Springer
      Info und Bezug unter www.springer-berlin.de
    • Fußbett Ped ESD, Ped ESD Dia, Sensomot 1 und Sensomot 2 der Fa. Wurzlbauer
      Info und Bezug unter www.wurzlbauer.com
  3. Der Orthopädie-Schuhmacher passt die Einlagenrohlinge Ihren individuellen Bedürfnissen an.
  4. Das Standard-Fußbett wird anschließend durch Ihre neue Einlegesohle ersetzt.
  5. Garantie, dass die Schuhe nach der Veränderung weiterhin die EN ISO 20345 erfüllen und dem Träger den gleichen Schutz bieten, wie alle anderen Serienprodukte von Baak.
[SL:BAAK_DGUV]

An diesem Zeichen erkennen Sie, welche Baak-Serien/Modelle generell für orthopädische Einlagen zertifiziert sind.

In der Baak - DGUV Regel 112-191 - Übersicht ist angegeben, welche Einlegesohlen bei welchem Modell eingesetzt werden dürfen.
Entweder Einlegesohle Basic AS und Comfort AS der Firma Springer und/oder
Einlegesohle PedESD, PedESD Dia, PedESD Sensomot 1 und PedESD Sensomot 2 der Fa. Wurzlbauer.

Die orthopädische Schuhzurichtung (Veränderung der Sohle)

Für die Zurichtungen, die am häufigsten benötigt werden, bietet Baak gemeinsam mit unserem Orthopädie-Partner, Fa. Wurzlbauer, zertifizierte Lösungen an.

  • Sohlenerhöhung im Ballenbereich von bis zu 15 mm
  • Sohlenerhöhung im Fersenbereich von bis zu 30 mm
  • Innen- und Außenranderhöhungen
  • Ballen- / Mittelfußrollen

In der Baak - DGUV Regel 112-191 - Übersicht ist angegeben, für welche Modelle die orthopädische Zurichtung zertifiziert ist.
Die orthopädische Zurichtung führt exklusiv die Fa. Wurzlbauer durch.

Die Baak Orthopädie-Partner für die Bestellung der Einlagenrohlinge sind:

Springer Aktiv AG
Lengeder Straße 52 - 13407 Berlin
Tel. +49 30 490003-0 - Fax +49 30 490003-11
E-Mail info@springer-berlin.de - www.springer-berlin.de

Wurzlbauer, Schuhe + Orthopädie
Ringstraße 12 - 84347 Pfarrkirchen
Tel. +49 8561 98879-0 - Fax +49 8561 98879-29
E-Mail info@wurzlbauer.com - www.wurzlbauer.com