REACH-Verordnung

Die DPV Elektronik-Service GmbH handelt mit Produkten, die im chemikalien-rechtlichen Sinne “Erzeugnisse” sind. Unseren Kunden gegenüber unterliegen wir damit den Informationspflichten nach Art. 33 der REACH-Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC-Stoff) in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten ist.

Die aktuelle Liste der SVHC-Stoffe mit den verschiedenen Substanzen ist auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) unter http://echa.europa.eu veröffentlicht.

Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir diese Informationspflichten sehr ernst. Aus heutiger Sicht und vor dem Hintergrund der Auskünfte unserer Lieferanten ist nicht zu erwarten, dass in unseren Produkten SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten sind.

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