Das Bild zeigt einen Fuß, der auf einer weichen Unterlage steht. Eine Hand platziert eine Einlage neben dem Fuß. Der Fokus liegt auf der Fußsohle und der Einlage, die möglicherweise Komfort bietet.

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Orthopädische Einlegesohlen

In der DGUV-Regel 112-191 (bisher BGR 191) ist die Nutzung von orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhen und die individuelle Zurichtung von Sicherheitsschuhen seit Januar 2007 eindeutig geregelt.  Demnach dürfen nur noch Veränderungen am Sicherheitsschuh vorgenommen werden, die von einer zertifizierten Prüfstelle abgenommen sind und durch eine EG-Baumusterprüfbescheinigung belegt werden.

Insbesondere bei Schuhen, die der ESD-Norm EN 61340-5-1 entsprechen müssen, ist die Verwendung zertifizierter orthopädischer Einlegesohlen sehr wichtig, da nur durch diese die notwendige Kontaktierung sichergestellt ist und damit insgesamt der geforderte ESD-Schutz gewährleistet ist.



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Das Bild zeigt einen Fuß, der auf eine spezielle Schablone gestellt wird. Diese Schablone ist in einem Karton, der die Form eines Fußes mit Details wie Zehenabdrücken hat.
Steckschaum für Fußabdruck



++ Bei Rücksendung des Fußabdruckschaumes werden folgende Angaben zur Anfertigung der Einlagen benötigt: Schuhmodell mit Größe und Name des Einlagen-Empfängers ++

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